Julian Assanges Auslieferung bestätigt

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat im Berufungsverfahren gegen die Auslieferung an Schweden verloren. Die Richter kamen mit einer Mehrheit von fünf zu zwei zu dem Urteil, dass die Auslieferung rechtmäßig sei.

Rechtmäßig kann dieses Urteil nicht sein, denn:

Assange wurde im Dezember 2010 in London aufgrund des undemokratischen Europäischen Haftbefehls (EAW) verhaftet, obwohl er weder in Schweden, noch in einem anderen Land eines Verbrechens angeklagt ist. Selbst auf dem Haftbefehl, den die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny ausgestellt hat, wird er nicht als “Angeklagter” genannt. (Quelle)

Um die Machenschaften der USA hinter dem Urteil zu erkennen, solltet ihr euch den Artikel auf wsws.org durchlesen. Es gab nämlich gegen Julian Assange bis zu dem Tage, als WikiLeaks tausende Dokumente über die faschistische Diplomatie der USA veröffentlichte, keine Vergewaltigungsvorwürfe. In einem früheren Verfahren wurde nämlich schon einmal festgestellt, dass die Vergewaltigungsvorwürfe keine Grundlage hätten. Nun wird Assange an Schweden ausgeliefert und danach vermutlich relativ schnell in die USA überführt werden.

Soviel also zum Thema Pressefreiheit und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt natürlich nur, wenn Staatsinteressen davon nicht betroffen sind.

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Veröffentlicht am 03.06.2012 in Kriminalität / Justiz und mit , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 1 Kommentar.

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